LGS Ellwangen Wohnmobil Stellplatz

Stellplatzordnung

für Wohnmobile am Großparkplatz Neunheim

für die Landesgartenschau Ellwangen (LGS)
Gültig vom 24. April bis 4. Oktober 2026

Herzlich willkommen auf unserem privaten Wohnmobilstellplatz bei Wagner Kartoffeln in Neunheim.

Anmeldungen können auch per whatsapp oder Telefonisch mit Angabe des Amtlichen Kennzeichen und der Ankunft Zeit unter 0171 911 4223 vorgenommen werden.

Damit Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich wird, bitten wir Sie im Interesse aller Wohnmobilgäste, die nachstehende Stellplatzordnung einzuhalten.


§ 1 Vertragsschluss und Geltungsbereich

(1) Durch das Befahren des Stellplatzes und die Bezahlung der Stellplatzgebühr kommt ein Nutzungsvertrag zu den Bedingungen dieser Stellplatzordnung zustande. Die Stellplatzordnung liegt am Einfahrtsbereich aus.

(2) Der Nutzer bestätigt mit der Bezahlung, von dieser Stellplatzordnung Kenntnis genommen zu haben.

(3) Für die betreffende Zeit wird ein Berechtigungsschein ausgehändigt, der im Fahrzeug im Fahrerbereich gut sichtbar angebracht werden muss.

§ 2 Stellplatzgebühr

(1) Das Abstellen von Wohnmobilen auf den Grünflächen links und rechts des Schotterwegs ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt je Tag (24 Stunden) 13,00 EUR.

Bei der Gebühr ist der Schuttlebus zum Gelände der LGS und zurück mit inbegriffen.

(2) Die Gebühr wird von Mitarbeitern von Wagner Kartoffeln vor Ort erhoben.

(3) Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 2 Tage. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung von Wagner Kartoffeln.

§ 3 Zustand des Stellplatzes

(1) Der Stellplatz ist eine unbefestigte Grünfläche ohne besondere Ausstattung. Eine Gewähr für Ebenheit, Befestigung oder Tragfähigkeit wird nicht übernommen.

(2) Mit dem Aufstellen des Fahrzeugs erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit dem bei Ankunft erkennbaren Zustand der Fläche als vertragsgemäß.

(3) Auf dem Gelände gibt es keine Ver- und Entsorgung. Diese muss von den Wohnmobil-Eigentümern vor oder nach dem Aufenthalt auf diesem Platz vorgenommen werden.        

§ 4 Fahrzeuge

(1) Auf dem Stellplatz dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene und haftpflichtversicherte Wohnmobile abgestellt werden.

(2) Der Nutzer darf nur auf den im Luftbild und der Karte gekennzeichneten Bereichen parken.

§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln

Der Nutzer verpflichtet sich:

  • zur gegenseitigen Rücksichtnahme;
  • keine Abfälle zur Entsorgung mitzubringen;
  • die am Stellplatz anfallenden Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen;
  • Toilettengänge ausschließlich auf der eigenen, im Wohnmobil installierten Toilettenanlage zu verrichten;
  • das eigene Grau- und Fäkalwasser ordnungsgemäß in einer dafür vorgesehenen Anlage zu entsorgen. Das Ablassen auf Grünflächen und dem Parkplatz ist verboten;
  • kein offenes Feuer zu entzünden. Grillen im üblichen Umfang ist gestattet.

§ 6 Nachtruhe

Die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr ist einzuhalten. In dieser Zeit ist der Geräuschpegel mit Rücksicht auf benachbarte Nutzer auf geringe Lautstärke zu reduzieren.

§ 7 Tiere

(1) Hunde sind ohne zusätzliche Gebühr erlaubt, jedoch auf dem gesamten Platz an der Leine zu führen.

(2) Eine Verunreinigung der Anlage ist untersagt. Kot ist sofort zu entfernen.

(3) Bei Zuwiderhandlung kann Wagner Kartoffeln einen Platzverweis aussprechen.

§ 8 Haftung

(1) Wagner Kartoffeln haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von  Wagner Kartoffeln oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet Wagner Kartoffeln nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr des Nutzers. Eine Bewachungspflicht besteht nicht.

(4) Der Nutzer haftet für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder seine Tiere am Gelände, an Einrichtungen oder an Fahrzeugen Dritter schuldhaft verursachen.

§ 9 Außerordentliche Sperrung des Stellplatzes

(1) Wagner Kartoffeln behält sich vor, den Stellplatz bei extremen Wetterverhältnissen teilweise oder ganz zu sperren.

(2) Bei witterungsbedingter Sperrung wird die anteilige Stellplatzgebühr für die verbleibende, nicht nutzbare Zeit erstattet. Weitergehende Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit Wagner Kartoffeln die Sperrung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Weisungsrecht und Platzverweis

(1) Den Anweisungen der Mitarbeiter von Wagner Kartoffeln, die der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Stellplatz dienen, ist Folge zu leisten.

(2) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Stellplatzordnung ist Wagner Kartoffeln berechtigt, in Ausübung des Hausrechts einen Platzverweis auszusprechen.

(3) Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Stellplatzgebühr besteht bei verschuldetem Platzverweis nicht.

§ 11 Datenschutz

(1) Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist  Wagner Kartoffeln, Anton Wagner Maierstraße 4 in 73479 Ellwangen-Neunheim.

(2) Im Rahmen der Nutzung des Stellplatzes werden folgende Daten erhoben: Name des Nutzers, Kfz-Kennzeichen, Aufenthaltszeitraum. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

(3) Die Daten werden nach Ablauf der Saison gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

(4) Dem Nutzer stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 15–18 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Stellplatzordnung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Für Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Ellwangen (Jagst).

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anton Wagner Wagner Kartoffeln